Es hat immer mal wieder gestürmt bei uns in der Gegend und so kam es vor ein paar Wochen, wie es kommen musste: Eine der toten Fichten brach und verhakte sich im Sturz in einem alten Kirschbaum bei mir im Wald. So konnten wir die Bäume natürlich nicht ineinander hängen lassen, denn sollte jemandem ein Ast auf den Kopf fallen, würde ich meines Lebens nicht mehr froh.
Daraufhin ließen wir die tote Fichte fachmännisch fällen, doch leider verkantete sich der morsche Wipfel beim Fall noch weiter im Kirschbaum und brach ganz oben nochmal ab, sodass wir nun zwei Baumspitzen an einem Baum hängen hatten. Eher ungünstig, wenn ihr mich fragt. Also beschlossen wir erstmal den betroffenen Bereich mit Flatterband abzusperren und dann zu überlegen, welche Wipfel-Evakuierung am besten klappen könnte.
Wie kriegt man denn nun den Wipfel aus der Spitze?
Es gibt da meines Wissens nach verschiedene Möglichkeiten:
- Mit einer großen Krananlage hoch in den Wipfel, und dort dann die Fichtenspitze raussägen. Total unaufwändig natürlich, eine Krananlage in einen Wald zu kriegen.
- Auch den Kirschbaum fällen. Aber was kann der arme Kirschbaum dafür, dass die Fichte in sie gestürzt ist?
- Kurz überlegen, ob es nicht noch weiter stürmt und die Fichtenspitze vielleicht sogar von alleine runterkommen wird. Das Flatterband zeigt ja auf, dass an dieser Stelle irgendwas los ist.
Und während wir etwa zwei Tage lang überlegten und Informationen einholten, stürmte es noch einige Male und tatsächlich viel der Wipfel auf den Waldboden und niemand wurde verletzt. In aller Ruhe konnte die Fichte dann zerlegt werden und dient nun als Feuerholz. Das restliche Holz des Kirschbaums und auch sämtliche Rindenstücke und kleinere Äste lassen wir als Totholz für den kommenden Winter liegen, damit die Tiere einen Unterschlupf oder Material für ein warmes Zuhause finden können.
Kann ich haftbar gemacht werden?
Mir stellt sich in solchen Momenten immer wieder die Frage, ob ich im Falle eines Falles haftbar gemacht werden kann. Sehr aufschlussreich fand ich dabei diese beiden PDFs:
> FAQ – Verkehrssicherung bei Waldbäumen (auf wald-und-holz.nrw.de)
>Verkehrssicherheitspflicht der Waldbesitzer (auf waldsportbewegt.de)